Allgemeine Geschäftsbedingungen

der arano healthcare solutions GmbH

 

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der arano health care solutions GmbH, nachfolgend „AHCS“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt.

1.2 AHCS erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Beratung, Planung, Konzeptionierung, Koordination und der Erbringung von verschiedenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Deckung des Kundenbedarfs an Leiharbeitskräften im Bereich medizinisches Pflegepersonal.

1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AHCS stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.

1.4 Diese AGB gelten auch dann, wenn AHCS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt, ohne zuvor ihre Zustimmung in Textform abgegeben zu haben. Der Verzicht auf das Textformerfordernis bedarf ebenfalls der Textform.

2. Leistungsumfang

2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Angeboten, der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen von AHCS. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Dienstleistungsvertrages.

2.2 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden berechtigen AHCS, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

2.3 AHCS übernimmt keine vertraglichen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.

3. Änderungen des Auftrags

3.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

3.2 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3 AHCS ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern dies im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarung zu vergüten.

4. Vergütung

4.1 Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn der Vertrag nichts anderes bestimmt, nach Rechnungsstellung sofort und ohne jeden Abzug fällig.

4.2 Der Kunde kommt allein durch Mahnung von AHCS oder, wenn der Zeitpunkt der Zahlung kalendermäßig bestimmt ist, mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht dem Berater ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu.

4.3 Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er AHCS alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und AHCS von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.5 Falls der Kunde vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann AHCS einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen.

4.6 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

4.7 Fremdkosten, Auslagen und Spesen sind dem Berater gesondert gegen Vorlage entsprechender Belege zu vergüten.

5. Verschwiegenheit

5.1 AHCS verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.

5.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen AHCS unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, AHCS im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

6.2 Der Kunde informiert AHCS unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

6.3 Auf Verlangen von AHCS hat der der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

6.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag zwischen Kunde und der AHCS läuft auf unbestimmte Zeit und richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

7.2 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Vertragsparteien jederzeit schriftlich oder in Textform mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

7.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Aufrechnung / Zurückbehaltung

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber AHCS aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8.2 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat AHCS an den vom Kunden überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht.

8.3 Nach dem Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat AHCS alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat.

9. Haftung

9.1 AHCS haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von AHCS, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet AHCS nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

9.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche vertraglichen und nichtvertraglichen Ansprüche und auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AHCS, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung von AHCS für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.5 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- form, Nebenabreden sind nicht getroffen.

10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort – soweit gesetzlich zulässig - ist Düsseldorf.

10.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB oder des geschlossenen Vertrags im Übrigen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.  Soweit dies für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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